Title: Die Berliner Tischregel bei Bürovermietungen: Wer zahlt die Provision?
Author: RegioHelden
Published: 19. Mai 2025

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# Die Berliner Tischregel bei Bürovermietungen: Wer zahlt die Provision?

 Veröffentlicht am [19. Mai 202519. Mai 2025](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/)

Die Suche nach passenden Geschäftsräumen in Berlin gestaltet sich oft komplex. Ein
wesentlicher Aspekt, der häufig für Verwirrung sorgt, ist die Frage nach der **Maklerprovision**.
Die sog. “Berliner Tischregel” gibt an, wer bei einer erfolgreichen Bürovermittlung
die Provision zahlt – und bietet vor allem Mietern wichtige Vorteile. Dennoch bleibt
dieses Thema für viele Bürosuchende undurchsichtig, obwohl die Regelungen eigentlich**
klar definiert** sind.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was ist die Berliner Tischregel?](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#was-ist-die-berliner-tischregel)
 3. [Provisionsfreie vs. provisionspflichtige Büroangebote](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#provisionsfreie-vs-provisionspflichtige-bueroangebote)
 4.  a. [Provisionsfreie Angebote für den Mieter (ca. 95% aller Angebote):](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#provisionsfreie-angebote-fuer-den-mieter-ca-95-aller-angebote)
     b. [Provisionspflichtige Angebote für den Mieter (ca. 5% aller Angebote):](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#provisionspflichtige-angebote-fuer-den-mieter-ca-5-aller-angebote)
 5. [Wann entsteht ein Provisionsanspruch?](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#wann-entsteht-ein-provisionsanspruch)
 6. [Höhe der üblichen Maklerprovision in Berlin](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#hoehe-der-ueblichen-maklerprovision-in-berlin)
 7. [Tipps für Bürosuchende](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#tipps-fuer-buerosuchende)
 8. [Fazit: Transparenz bei der Bürosuche](https://www.sre-berlin.de/die-berliner-tischregel-bei-buerovermietungen-wer-zahlt-die-provision/?output_format=md#fazit-transparenz-bei-der-buerosuche)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Berliner Tischregel besagt, dass ein Provisionsanspruch erst nach einer Besichtigung
   entsteht.
 * Aktuell zahlt in etwa 95% der Fälle auf dem Berliner Büromarkt der Vermieter 
   die Provision.
 * Die Höhe der Provision richtet sich nach der Mietvertragslaufzeit.
 * Alle seriösen Exposés enthalten klare Angaben zur Provisionspflicht.

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## Was ist die Berliner Tischregel?

Die Berliner Tischregel ist eine lokale Marktpraxis, die sich speziell auf dem**
Berliner Büroimmobilienmarkt **etabliert hat. Sie definiert einen klaren Mechanismus,
wann ein Provisionsanspruch für den Makler entsteht und wer diesen zu tragen hat.
Im Kern besagt die Regel, dass die bloße Zusendung eines Exposés oder das Anklicken
einer Immobilienanzeige noch keinen Provisionsanspruch begründet.

Stattdessen ist eine **tatsächliche Besichtigung des Objekts** die entscheidende
Voraussetzung. Nur wenn ein Mietvertrag für ein Objekt abgeschlossen wird, das durch
einen Makler besichtigt wurde, entsteht überhaupt ein Anspruch auf Provision. Dies
schützt Mieter vor unerwarteten Kosten und sorgt für mehr Transparenz im Vermittlungsprozess.

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## Provisionsfreie vs. provisionspflichtige Büroangebote

Auf dem Berliner Büromarkt werden Objekte auf zwei unterschiedliche Arten angeboten:

### Provisionsfreie Angebote für den Mieter (ca. 95% aller Angebote):

 * Der Vermieter (Eigentümer) übernimmt die Provision
 * Auch als „Innenprovision“ oder „Vermieterprovision“ bezeichnet
 * Der Mieter zahlt keine Provision, obwohl er vom Makler betreut wird

### Provisionspflichtige Angebote für den Mieter (ca. 5% aller Angebote):

 * Der Mieter trägt die Provision
 * Die Provisionspflicht muss im Exposé deutlich gekennzeichnet sein
 * Die Höhe der Provision richtet sich nach der Mietvertragslaufzeit

Ein **seriöser Immobilienmakler **weist in jedem **Exposé **eindeutig und transparent
darauf hin, ob das angebotene Objekt für den Mieter provisionsfrei oder provisionspflichtig
ist. Diese Klarheit im Vorfeld verhindert unangenehme Überraschungen für Bürosuchende.

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## Wann entsteht ein Provisionsanspruch?

Die Frage, wann genau ein Provisionsanspruch entsteht, ist durch die Berliner Tischregel
klar geregelt. Entscheidend ist die **Kausalität zwischen Maklerleistung und Vertragsabschluss**.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

 1. Das Objekt wurde durch den Makler persönlich besichtigt.
 2. Durch diese Besichtigung wurde der Kontakt zum Vermieter hergestellt.
 3. Es kommt zum Abschluss eines Mietvertrages für genau dieses Objekt.

**Besonders wichtig**: Das reine Zusenden von Exposés oder Informationen reicht 
nicht aus, um einen Provisionsanspruch zu begründen. Selbst wenn ein Mieter ein 
Objekt auf einer Immobilienplattform findet und anklickt, entsteht dadurch noch 
kein Anspruch auf Provision für den Makler. Diese Regelung schützt Mieter vor unberechtigten
Provisionsforderungen.

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## Höhe der üblichen Maklerprovision in Berlin

Sollte ein Angebot provisionspflichtig für den Mieter sein, orientiert sich die 
Höhe der Provision an der vereinbarten **Mietvertragslaufzeit**. Dies ist die übliche
Staffelung auf dem Berliner Büromarkt:

| **Mietvertragslaufzeit** | **Höhe der Provision** | 
| 12 Monate | 1,0 Nettomonatsmieten | 
| bis 35 Monate | 1,5 Nettomonatsmieten | 
| 36 bis 59 Monate | 2,5 Nettomonatsmieten | 
| 60 bis 119 Monate | 3,0 Nettomonatsmieten | 
| ab 120 Monate | 4,0 Nettomonatsmieten |

Zu diesen Beträgen kommt jeweils die **gesetzliche Mehrwertsteuer** hinzu. Im Ausnahmefall
gibt es Spielraum für **individuelle Verhandlungen**. Die genannten Werte können
dann je nach Einzelfall angepasst werden.

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## Tipps für Bürosuchende

Um bei der Bürosuche unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie folgende
Aspekte beachten:

 1. **Prüfen Sie das Exposé:** Achten Sie immer auf den Hinweis zur Provisionsregelung
    im Exposé. Diese Information muss klar ersichtlich sein.
 2. **Fragen Sie vor der Besichtigung: **Klären Sie im Zweifelsfall die Provisionsregelung
    direkt mit dem Makler, bevor Sie eine Besichtigung vereinbaren.
 3. **Schriftliche Bestätigung: **Lassen Sie sich die Provisionsregelung bei provisionspflichtigen
    Objekten schriftlich bestätigen.
 4. **Vergleichen Sie mehrere Angebote: **Bei der großen Anzahl an provisionsfreien
    Objekten lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
 5. **Nutzen Sie professionelle Unterstützung:** Ein erfahrener Immobilienberater kennt
    den Markt und findet für Sie die passenden provisionsfreien Angebote.

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## Fazit: Transparenz bei der Bürosuche

Die Berliner Tischregel sorgt für klare Verhältnisse auf dem Berliner Büromarkt 
und **schützt Mieter vor unerwarteten Kosten**. Mit dem Wissen, dass etwa 95% aller
Büroangebote in Berlin für den Mieter provisionsfrei sind und ein Provisionsanspruch
ausschließlich nach einer Besichtigung entstehen kann, können Unternehmen beruhigt
und informiert auf Bürosuche gehen.

Wir als erfahrener Immobilienberater stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Bürovermittlung
zur Seite und sorgen für eine** transparente, professionelle Beratung** – ganz ohne
versteckte Kosten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und unser umfangreiches
Netzwerk bei der Suche nach Ihrem perfekten Büro in Berlin.

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