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Die Berliner Tischregel bei Bürovermietungen: Wer zahlt die Provision?

Die Suche nach passenden Geschäftsräumen in Berlin gestaltet sich oft komplex. Ein wesentlicher Aspekt, der häufig für Verwirrung sorgt, ist die Frage nach der Maklerprovision. Die sog. “Berliner Tischregel” gibt an, wer bei einer erfolgreichen Bürovermittlung die Provision zahlt – und bietet vor allem Mietern wichtige Vorteile. Dennoch bleibt dieses Thema für viele Bürosuchende undurchsichtig, obwohl die Regelungen eigentlich klar definiert sind.


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berliner Tischregel besagt, dass ein Provisionsanspruch erst nach einer Besichtigung entsteht.
  • Aktuell zahlt in etwa 95% der Fälle auf dem Berliner Büromarkt der Vermieter die Provision.
  • Die Höhe der Provision richtet sich nach der Mietvertragslaufzeit.
  • Alle seriösen Exposés enthalten klare Angaben zur Provisionspflicht.

Was ist die Berliner Tischregel?

Die Berliner Tischregel ist eine lokale Marktpraxis, die sich speziell auf dem Berliner Büroimmobilienmarkt etabliert hat. Sie definiert einen klaren Mechanismus, wann ein Provisionsanspruch für den Makler entsteht und wer diesen zu tragen hat. Im Kern besagt die Regel, dass die bloße Zusendung eines Exposés oder das Anklicken einer Immobilienanzeige noch keinen Provisionsanspruch begründet.

Stattdessen ist eine tatsächliche Besichtigung des Objekts die entscheidende Voraussetzung. Nur wenn ein Mietvertrag für ein Objekt abgeschlossen wird, das durch einen Makler besichtigt wurde, entsteht überhaupt ein Anspruch auf Provision. Dies schützt Mieter vor unerwarteten Kosten und sorgt für mehr Transparenz im Vermittlungsprozess.


Provisionsfreie vs. provisionspflichtige Büroangebote

Auf dem Berliner Büromarkt werden Objekte auf zwei unterschiedliche Arten angeboten:

Provisionsfreie Angebote für den Mieter (ca. 95% aller Angebote):

  • Der Vermieter (Eigentümer) übernimmt die Provision
  • Auch als „Innenprovision“ oder „Vermieterprovision“ bezeichnet
  • Der Mieter zahlt keine Provision, obwohl er vom Makler betreut wird

Provisionspflichtige Angebote für den Mieter (ca. 5% aller Angebote):

  • Der Mieter trägt die Provision
  • Die Provisionspflicht muss im Exposé deutlich gekennzeichnet sein
  • Die Höhe der Provision richtet sich nach der Mietvertragslaufzeit

Ein seriöser Immobilienmakler weist in jedem Exposé eindeutig und transparent darauf hin, ob das angebotene Objekt für den Mieter provisionsfrei oder provisionspflichtig ist. Diese Klarheit im Vorfeld verhindert unangenehme Überraschungen für Bürosuchende.


Wann entsteht ein Provisionsanspruch?

Die Frage, wann genau ein Provisionsanspruch entsteht, ist durch die Berliner Tischregel klar geregelt. Entscheidend ist die Kausalität zwischen Maklerleistung und Vertragsabschluss. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Das Objekt wurde durch den Makler persönlich besichtigt.
  2. Durch diese Besichtigung wurde der Kontakt zum Vermieter hergestellt.
  3. Es kommt zum Abschluss eines Mietvertrages für genau dieses Objekt.

Besonders wichtig: Das reine Zusenden von Exposés oder Informationen reicht nicht aus, um einen Provisionsanspruch zu begründen. Selbst wenn ein Mieter ein Objekt auf einer Immobilienplattform findet und anklickt, entsteht dadurch noch kein Anspruch auf Provision für den Makler. Diese Regelung schützt Mieter vor unberechtigten Provisionsforderungen.


Höhe der üblichen Maklerprovision in Berlin

Sollte ein Angebot provisionspflichtig für den Mieter sein, orientiert sich die Höhe der Provision an der vereinbarten Mietvertragslaufzeit. Dies ist die übliche Staffelung auf dem Berliner Büromarkt:

MietvertragslaufzeitHöhe der Provision
12 Monate1,0 Nettomonatsmieten
bis 35 Monate1,5 Nettomonatsmieten
36 bis 59 Monate2,5 Nettomonatsmieten
60 bis 119 Monate3,0 Nettomonatsmieten
ab 120 Monate4,0 Nettomonatsmieten

Zu diesen Beträgen kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Im Ausnahmefall  gibt es Spielraum für individuelle Verhandlungen. Die genannten Werte können dann je nach Einzelfall angepasst werden.


Tipps für Bürosuchende

Um bei der Bürosuche unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

  1. Prüfen Sie das Exposé: Achten Sie immer auf den Hinweis zur Provisionsregelung im Exposé. Diese Information muss klar ersichtlich sein.
  2. Fragen Sie vor der Besichtigung: Klären Sie im Zweifelsfall die Provisionsregelung direkt mit dem Makler, bevor Sie eine Besichtigung vereinbaren.
  3. Schriftliche Bestätigung: Lassen Sie sich die Provisionsregelung bei provisionspflichtigen Objekten schriftlich bestätigen.
  4. Vergleichen Sie mehrere Angebote: Bei der großen Anzahl an provisionsfreien Objekten lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
  5. Nutzen Sie professionelle Unterstützung: Ein erfahrener Immobilienberater kennt den Markt und findet für Sie die passenden provisionsfreien Angebote.

Fazit: Transparenz bei der Bürosuche

Die Berliner Tischregel sorgt für klare Verhältnisse auf dem Berliner Büromarkt und schützt Mieter vor unerwarteten Kosten. Mit dem Wissen, dass etwa 95% aller Büroangebote in Berlin für den Mieter provisionsfrei sind und ein Provisionsanspruch ausschließlich nach einer Besichtigung entstehen kann, können Unternehmen beruhigt und informiert auf Bürosuche gehen.

Wir als erfahrener Immobilienberater stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Bürovermittlung zur Seite und sorgen für eine transparente, professionelle Beratung – ganz ohne versteckte Kosten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und unser umfangreiches Netzwerk bei der Suche nach Ihrem perfekten Büro in Berlin.